Corona im Unterricht bei Gitarre-Mainz - aktuell


4.4.22: "Corona abgeschafft? "

Auch wenn nun plötzlich fast alle Vorschriften zum Infektionsschutz, für mich unverständlicherweise, abgeschafft wurden, ist die Corona-Pandemie meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach immer noch nicht vorüber.

 

Nach zwei Jahren dahingehend erfolgreicher Bemühungen bin ich auch heute nicht bereit, mich einem Infektionsrisiko auszusetzen oder gar mein Unterrichts-Studio einen Hotspot werden zu lassen.

 

Mein Hausrecht ist es, das bewährte Hygienekonzept weiterzuführen und dessen Einhaltung auch von Euch einzufordern.

Bis auf weiteres bleibt es also bei:

- Distanz-Einhaltung

- Ausreichender Lüftung

- Testung in jeglicher Form unmittelbar vor dem Unterricht erwünscht

- Das Maske-Tragen in wie seit Anfang des Jahres gewohnter Form auf Basis individueller Einschätzung.

Schulkinder und mit Minderjährigen arbeitende, sowie Berufstätige in einem potentiellen Risiko-Umfeld bleiben bitte beim Atemschutz.

 

- "Lockerungen" gelten nach wie vor bei mir in individueller gemeinsamer Einschätzung für dreifach geimpfte,

und Genesene.

Letzterer beider Kombination gilt ja inzwischen für den ganz überwiegenden Teil meiner Gitarrenklasse.

Alle, die infektionstechnisch "unter diesem Level liegen", bleiben bitte beim verantwortungsbewussten Schutz-verhalten wie gewohnt.

 

 

Online-Unterricht wie in den Shutdown-Phasen biete ich nach wie vor nur im abgesprochen begründeten Ausnahmefall an.

Gerade aufgrund der Erfahrung der letzten zwei Jahre, wie viel echte Interaktion dabei verloren geht, darf dieses Format nicht zur Gewohnheit werden.

In 2021 habe ich mich mit großem Bedauern von Schülern trennen müssen, bei denen evident wurde, dass für die Eltern das "Zoomen" statt das Kind zu mir zu bringen, sich als das bequemere Format herausgestellt hatte.

Ich bin eine individuell interagierende Person und kein YouTube-Kanal!


Seit 4.3.22: "3G" und bedingte Testpflicht für den Gitarrenunterricht

Auf der Coronaregeln-Info-Seite des Landes findet man aktuell unter der Rubrik "Musik":

"Beim außerschulischen Musik- und Kunstunterricht gilt die 3G-Regelung (siehe „3G-Regelung“), d.h., es dürfen nur geimpfte, genesene (siehe „geimpfte Personen“ und „genesene Personen“) oder diesen gleichgestellte Personen (siehe „gleichgestellte Personen“) oder getestete Personen (siehe „Testpflicht“) anwesend sein."

 

Die 31. CoBeLVO beschränkt sich auf § 14 (5) mit:

"Für den außerschulischen Musik- und Kunstunterricht gilt die Testpflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 1. "

 

Und letzterem ist zu entnehmen, dass die Testpflicht für Geimpfte, Genesene und Minderjährige entfällt. 


Klartext / Praxis

Da bereits seit Monaten meine Gitarrenklasse dankenswerter- und vernünftigerweiser quasi vollständig mit Geboosterten und daneben mit regelmäßig getesteten Schulpflichtigen besetzt ist, bedeutet die "Lockerung" praktisch lediglich den Wegfall der Maskenpflicht.

 

Somit bin ich vorsichtiger als die Regierung, wenn ich Euch bitte, die bereits von Euch in Eigeninitiative praktizierten Sicherheitsvorkehrungen

  • potentieller Infektionsträger-Gruppen wie ungeimpfter Minderjährige oder
  • Erwachsener, die in "Risikobereichen" arbeiten (Umgang mit Minderjährigen, berufliches Umfeld mit wenig Infektionsschutz)

- v.a. das freiwillige Tragen der Maske, vorerst beizubehalten.

 

Wir sind, was den Gitarrenunterricht betrifft, super (wenn auch nicht spurlos) durch die Pandemie gekommen.

Ich danke Euch allen dafür, und hoffe, dass es so bleibt, bis der Spuk vorbei ist bzw. wenigstens Endemie-Status erreicht hat.


In meinem Unterrichts-Studio gilt nach wie vor folgendes Hygienekonzept:

  • Nur Einzelunterricht mit 1,5 - 2 m Abstand,
  • keine dritte Person im Unterrichtsraum, Ausnahme Erziehungsberechtigte,
  • vorgezeichnete Laufwege beachten,
  • Regelmäßiges Stoßlüften,
  • Maske kann am zugewiesenen Platz abgenommen werden
  • bei Erkältungssymptomen: zu Hause bleiben; gegebenenfalls die Möglichkeit des online-Unterrichts nutzen