Inzidenz in Mainz "U50"

Ab Fr., 11.6. gelten die untenstehend unter "Pfingstferien-Ende" wiedergegebenen Regeln.

Das "Hygienekonzept Musik" muss weiterhin eingehalten werden, bedeutet für uns aber lediglich die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und die inzwischen gewohnten Abstands- und Lüftungsregeln.

Für den Präsenzunterricht besteht ab 11.6. dann auch keine Maskenpflicht mehr.

Für unseren Unterricht gilt also:

  • Abstand halten
  • Markierte Laufwege beachten
  • Kein Test erforderlich
  • Keine Maske erforderlich
  • Kontakterfassung ist bereits durch die Unterrichts-Organisation erfolgt

Der Lehrer ist längst vollständig durchgeimpft, und es gibt keinen Grund, in der "Homescooling-Komfortzone" zu verbleiben.

Online-Unterricht wird nur als vereinzelte Ausweichlösung bei begründeter Verhinderung (Bein gebrochen, Auto kaputt...) angeboten.


Pfingstferien-Ende

Am Mo., 7.6. beginnt wieder die Schule und damit der Regelbetrieb bei gitarre-mainz.

 

Der Unterricht findet in Präsenz unter Einhaltung des Hygienekonzeptes mit v.a. Abstandsgebot und Maskenpflicht statt.

Ein vorangegangener Corona-Test ist nicht erforderlich.

 

Online-Unterricht wird nur als vereinzelte Ausweichlösung bei begründeter Verhinderung (Bein gebrochen, Auto kaputt...) angeboten.

 

Die 22. CoBeLVO vom 1.6. bringt für uns vorerst nichts Neues.

Wenn ich § 14, (6) unten

"Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, ist ab dem übernächsten Tag abweichend von Satz 1 der Musik- und Kunstunterricht in Gruppen bis zu 20 Personen nebst einer Lehrperson im Freien sowie abweichend von Satz 3 in Gruppen von bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre im Innenbereich zulässig, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl unberücksichtigt bleiben zulässig; hierbei gilt während des gesamten Probenbetriebs das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1."

recht verstehe, können wir bei Erreichen der "U50" auch auf Masken verzichten.


Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung vonCOVID-19

Die seit 8.5. geltende "Erleichterungs"-Verordnung" betrifft unseren Unterricht überhaupt nicht.

 

"§3 (2) Abweichend von § 28b Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes sind für die Teilnahme

am Präsenzunterricht geimpfte oder genesene Personen den getesteten Personen

gleichgestellt."

bedeutet ja lediglich, dass Geimpfte keine Schnelltests vorlegen müssen.

 

Da dies nach aktueller Rechtslage für Instrumentalunterricht (außer bei Blasinstrumenten und Gesang) gar nicht mehr gefordert wird, müssen wir uns ungeachtet des individuellen Impfstandes an die den Verordnungen angeschlossenen Hygienekonzepte halten.

Da hat sich nichts geändert.

- kein Schnelltest erforderlich

- Masken- und Abstandspflicht

- Lüften, Desinfektion etc.

 


gitarre-mainz ab Mo, 10.5. wieder in Präsenz

Wenn Gruppenunterricht ausdrücklich erlaubt ist (s.u.), muss es auch das 1:1-Verhältnis sein. Alles andere wäre ja grober Unfug.

Rechtssicherheit habe ich, indem ich Euch in Zweiergruppen einteile und diese dann gleich wieder auf Wechselunterricht splitte. ;-)

Damit es für Euch keine Umstände macht, gilt für alle der gewohnte Stundenplan.


Was gilt denn nun? Montag wieder auf?

Merkurist: Der 6.5. ist der fünfte Werktag in Folge, an dem Mainz einen Inzidenzwert von unter 165 hat.

Insofern greifen ab Samstag die Regeln für "unter 165", wie z.B. der Wechselunterricht an Schulen.

 

(InfSchG und LVO sind immer noch auf dem unten wiedergegebenen Stand von Ende April).

 

Die "Corona-Regeln im Überblick" auf der Seite der Landesregierung wurden zwar überarbeitet; die Formulierungen lassen aber weiterhin darauf schließen, dass an unseren Einzelunterricht niemand gedacht hat.

Zitate:

Welche Regelungen gelten für den außerschulischen Musik- und Kunstunterricht?

In Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 ist die Durchführung von Präsenzunterricht ist nur in Form von Wechselunterricht zulässig. Dies bedeutet, dass Gruppen zu halbieren sind und abwechselnd in Präsenz zu unterrichten sind. Im Freien können Gruppen von höchstens fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Lehrerin oder einem Lehrer unterrichtet werden.. Bei Tätigkeiten mit verstärktem Aerosolausstoß (z.B. Gesangsunterricht oder Blasinstrumente) gilt in geschlossenen Räumen die Testpflicht.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einer Kommunen an drei Tagen in Folge auf einen Wert über 165, ist jede Art von Präsenzunterricht, auch in Form von Wechselunterricht oder im Freien, nicht mehr zulässig

Sind Musikschulen und Kunstschulen geöffnet?

In Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100:

Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist – mit Ausnahme von Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente – bei gleichzeitiger Anwesenheit

  • einer Lehrperson und einer Musikschülerin oder eines Musikschülers oder
  • von einer Person pro angefangene 20 qm Fläche des Unterrichtsraums

in Präsenzform zulässig. Für Tätigkeiten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente, gilt in geschlossenen Räumen für alle Anwesenden die Testpflicht. Im Freien ist außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Lehrerin oder einem Lehrer zulässig. Es gelten das Abstandsgebot und die Maskenpflicht.

In Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100:

Die Durchführung von Präsenzunterricht ist nur in Form von Wechselunterricht zulässig. Die Gruppen im Innenbereich sind – unabhängig von ihrer Gruppengröße - zu halbieren und abwechselnd in Präsenz zu unterrichten.Die Gruppen im Freien sind auf höchstens fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Lehrerin oder einem Lehrer zu beschränken.

In Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 165:

Die Durchführung von Präsenzunterricht ist vollständig untersagt.


Präsenzunterricht - worauf wir warten...

(30.4.)

In den Online-Gesprächen der letzten Woche musste ich feststellen, dass noch längst nicht allen die Sachlage klar ist.

Worauf wir warten, ist einzig und allein, dass der vieldiskutierte Inzidenzwert in Mainz unter 100 kommt. 

165 gilt für die Öffnung der Schulen, 150 fürs Shopping.

 

Und, wie immer, sei daran erinnert: Was in der Tagesschau "kommt", ist noch lange nicht Gesetz.

Aktuell wird diskutiert, Geimpfte und Genesene mit der Rückgabe der Freiheitsrechte zu "belohnen".

Wie wird das dann in der Praxis aussehen?

Mit einer Verordnung "Für Geimpfte und Genesene gelten InfSchG und LVO nicht" rechne ich nicht;

und wenn aus dem ganzen langwierigen Zirkus nur rauskommt:

"Geimpfte und Genesene werden wie Schnellgetestete behandelt", hat das für uns bezgl. dem Konstrukt aus Bundesinfektionsschutzgesetz und aktueller Landesverordnung keinerlei Auswirkungen. 

(s.u. "Was gilt im Corona-Frühjahr" der Landesregierung?")

Frau Merkel hat in Stein gemeißelt, dass wir, ungeachtet unseres "Immunitätsstatus", für den Präsenzunterricht einzig an den Inzidenzwert gebunden sind.

Solange sich an der Gesetzeslage nichts ändert, dürfen sich auch zwei Durchgeimpfte nicht zum Gitarrenunterricht treffen.

Ich bin wohl nicht der Einzige, den das nach 14 Monaten stets korrekten "Mitmachens" sehr zornig macht.


"Querdenker retten Indien" u.a.

Wieder mal ein Link zum Postillion, dem einzig wahren Trostspender in diesen finsteren Zeiten.

Und noch was: Ein guter Beitrag von Georg Restle, WDR, über #allesdichtmachen

 

Hier noch ein "echter newsflash":

(Tagesschau vom 30.4.) Nach über 1 Jahr gründlicher Untersuchungen und Reflexionen kommt nun, schwupp, plötzlich zum Vorschein, dass das Infektionsgeschehen wohl auch etwas mit sozialen Umständen zu tun haben könnte. 

Das ist ja nun eine bahnbrechende Erkenntnis und könnte ggf. sogar in der Auswertung der aktuell (30.4.) 65 Meldefälle in Mainz (wie dahingehend im Gesundheitsamt gearbeitet wird, ist mir schon lange nicht nachvollziehbar) mal eine Rolle spielen...

Umso erschütternder finde ich diese "Nachricht" angesichts dessen, dass ich mir unlängst selbst von einem intelligenten und gebildeten Gesprächspartner den blanken Sozialdarwinismus anhören musste:

"Das ist halt die Evolution: Die Besseren überleben, und die Inder sterben, weil sie so blöd sind, in Massen im Ganges zu baden."

Schön, dass wir so kompetent im Neuen Normal uns durchpaddeln können.

 

Meine Meinung schon seit langem: Dass nicht "Corona" verursacht, dass die Politik angesichts einer Extremsituation hilflos und interessengeleitet rumwurschtelt und die Gesellschaft gespalten ist, sondern dass "Corona" als Extremsituation nur aufdeckt, wie schon immer die Politik grundsätzlich mit "Fahrt auf Sicht" und interessengeleitet rumwurschtelt und die Gesellschaft schon längst gespalten ist.

"Gorleben" fand ich auch schon vor gut 30 Jahren keine gute Idee. Schön, dass sowas nun allmählich Mainstream wird. 

Große Erwartungen dürfen dann meine Kinder setzen....


Doch wieder "alles dicht" - Ab Mo. nur noch Online (oder im Freien, ha ha)

Auf der Suche nach einer Auslegungshilfe bin ich nun auf der Seite 
der Landesregierung angekommen.
Dort findet sich:
("Was gilt ab dem 24. April in den Kommunen, in denen der Inzidenzwert über 100 liegt?")
 
"Welche Regelungen gelten für den außerschulischen Musik- und Kunstunterricht?
 
Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht darf nur im Freien und nur mit Gruppen von bis zu fünf Kindern und einer Lehrerin oder einem Lehrer stattfinden. Dasselbe gilt für den Probenbetrieb in der Breiten- und Laienkultur. Es gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung."
 
Da es zum Gitarrespiel draußen noch zu frisch ist, haben wir also ab morgen wieder nur das Online-Format.

 

Wir sind ja schon geübt...

... ach herrje:

Nachtrag:

Unterricht im Freien geht ja in Mainz auch nicht:

Die "Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Mainz" verbietet in § 2 (2) 6. deren Nutzung für Dienstleistungen.

Machemersuffdegass? (Ist dann bestimmt öffentliche Ruhestörung...) 

Last Resort: Bei uns im Hof zwischen den Mülltonnen.


Ab Mo., 26.4. Präsenzunterricht ohne Schnelltestpflicht

Die am Sa. veröffentlichte 19. CoBeLVO RLP (gültig ab Mo.) gestattet den 1:1-Musikunterricht wie bisher in Präsenz bzw. ermöglicht sogar Gruppenarbeit in großen Räumen.

 

§ 14, (6) "Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson und einer Musikschülerin oder eines Musikschülers oder bei gleichzeitiger Anwesenheit von einer Person pro angefangene 20 qm Fläche des Unterrichtsraums in Präsenzform zulässig. "

 

Die Landesverordnung wurde nach dem Infektionsschutzgesetz veröffentlicht und beansprucht Konformität mit diesem.

Im uns betreffenden Paragraphen finden sich keine Hinweise auf Inzidenzwerte, in anderen, auch angrenzenden, schon.

Ich verstehe das so, dass der 1:1-Privat-Musikunterricht nicht unter §28b (3) Bundes-Infektionsschutzgesetz fällt und wir den Unterricht weiterhin in Präsenz durchführen können.

 

Die heute erschienene städtische Allgemeinverfügung behandelt nur noch die Maskenpflicht im Freien und den Alkoholverkauf.

Somit entfällt auch die in der letzten Woche gültige Schnelltest-Regelung.

Wer freiwillig ein negatives Testergebnis vorzeigen möchte, ist natürlich willkommen!


Vorschlag zur Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes

... kaum durchgepeitscht, schon kritisiert.

Mein Vorschlag:

§ 78: "Frau Merkel hat immer recht"

ändern zu

"Die Bundeskanzlerin hat immer recht."

Dann lässt sich das Gesetz auch in der nächsten Legislaturperiode weiterverwenden, wenn die Pfeifen abgewählt sind...


Wenn schon Satire, dann auch Postillon...


Schnelle kostenlose Schnelltests vor dem Unterricht

Hier findet ihr die Direktlinks zur Online-Terminbuchung bei

Team Apotheke - Apotheke in der MED - Wallstraße 3-5, 55122 Mainz

und

CoviMedical Kostenloser Schnelltest Mainz - Mombacher Straße 11-15, 50678 Mainz

 

bei mir um die Ecke.

Und wer seinen Weg zu mir durch die Fußgängerzone macht, der kann sich bei

dm - Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz

nach Voranmeldung schnelltesten lassen.

 

Es sind noch reichlich Termine frei, und ich freue mich, wenn auf diesem Weg möglichst viel Präsenzunterricht weiterhin stattfinden kann. 

Haltet Eure Ausweisnummer für die Online-Anmeldung bereit.

 

Danke an die aufmerksamen Schüler*innen, die mir Info und Erfahrungen weitergegeben haben!


Umfrage...

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


So geht's weiter

(Sa., 17.4., 0:00+)

Hier nun die Info zur praktischen Durchführung des Unterrichts konform zur gestern veröffentlichten

Allgemeinverfügung der Stadt Mainz,

gültig ab Montag 19.4. bis mindestens 25.4.

 

(Die Ausgangssperre ist übrigens wegen eines Eil-Klage-Verfahrens derzeit ausgesetzt.)

 

Wie erwartet, richtet sich die Testpflicht nach §1(9) der 18. CoBeLVO in der Fassung vom 10.4.

 

Ich darf Euch zum Präsenzunterricht nur einlassen, wenn Ihr

  • die Bescheinigung über einen von Fachpersonal durchgeführten Schnelltest innerhalb der vorangegangenen 24 Stunden, selbstverständlich mit negativen Ergebnis, vorlegt
    oder
  • einen Selbsttest unmittelbar vor dem Unterricht in meiner oder in der Anwesenheit einer von mir beauftragten Person ( das wäre dann gegebenenfalls ein Mitglied meiner Familie) durchführt und ich ein negatives Ergebnis eingesehen (und ins entsprechende amtliche Formular eingetragen) habe
    (also mindestens 15 min vor Unterrrichtsbeginn hier eintrefft)
    oder
  • Ihr eine Bescheinigung über vollständige Impfung (14 Tage seit letzter Impfung des Impf-Schemas) vorlegt

Wichtige Anmerkungen/ Vorgriff auf FAQ

  • Aus nachvollziehbaren Kostengründen kann ich Euch keine Selbsttests bereitstellen. Und ich habe volles Verständnis dafür, wenn keiner akzeptieren mag, dass hierdurch jede Gitarrenstunde 4-8 € teurer würde.
    Der institutionalisierte kostenlose Schnelltest muss seinem Namen gerecht werden - "schnell vor dem Gitarrenunterricht ins Testzentrum" -, sonst ist diese Verordnung bloß eine Mogelpackung für eine faktisch erneute Schließung meines Präsenzbetriebs.
  • Ich werde den Montagvormittag dafür nutzen, die Lage abzuchecken und euch gegebenenfalls Empfehlungen zu kurzfristigen Testmöglichkeiten in meiner näheren Umgebung durchzugeben.
  • Witzigerweise habe ich in keiner der gültigen Verordnungen einen Passus gefunden, dass ich als Betreiber meiner Einrichtung eine meinerseitige Testung vorweisen muss (- Immerhin kann ich euch damit beruhigen, dass ich meine erste Impfung am vergangenen Dienstag hatte).
    Dies ist wohl dem geschuldet, dass bei den " wirklich wichtigen"/ umsatzstarken Betrieben seit Beginn der Pandemie nach wie vor anderes Maß angesetzt wird. (§6 CoBeLVO)
    Eine aufgeweichte Maskenpflicht gibt es dahingehend erst seit 25.11 2020 - und entfällt bei 1,5 m Abstand am Arbeitsplatz im geschlossenen Raum.
    Von Schnelltest-Verpflichtung keine Spur; ja klar, das kostet ja Geld und Aufwand, und die "richtige" Volkswirtschaft kann sich das ja nicht leisten...

Inzidenz 300

Hey, da sag' ich noch am Mittwoch: "Die Regeln für den ursprünglich angesetzten Inzidenzwert 50 haben "die" - in seit Jahrzehntelang üblicher Praxis der Schwellenanpassung in allen kritischen Bereichen - inzwischen auf 100 angesetzt; - nun müssen sie in Perspektive auf die "200" ja 'was nachlegen.

 

Und prompt kommt die neue Verfügung für Mainz, die neben Common Sense nur Unsinn wie Sportverbote und Testpflicht in bereits "safen" Situationen beinhaltet.

 

Wenn die, von Fachleuten als alleiniges Kriterium längst massiv kritisierten Inzidenzwerte weiter steigen, gibt es aber immer noch Handlungsspielraum im Verzweiflungs-Aktionismus:

 

Vorschlag für einen Verordnungsentwurf Anfang Mai:

  • Haustiere Gassi führen ist verboten. Die anfallenden Fäkalien dürfen im Hausmüll entsorgt werden.
  • Rauchen ist nur in geschlossenen Privat-Toiletten gestattet
  • Das Pfeifen eines Liedes ist außerhalb der privaten Dusche untersagt
  • Joggen ist nur noch in ausgewiesenen Anlagen unter Einhaltung der Einbahn-Markierungen erlaubt
  • Angestellten in Bürobetrieben, produzierendem Gewerbe und der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion wird erlaubt, doch einmal vorsichtig beim Arbeitgeber anzufragen, ob vielleicht ein zielführendes Hygienekonzept hinsichtlich der Eindämmung von Corona-Infektionen kostengünstig einzuführen möglich wäre
  • Bei Querdenker-Demonstrationen ist ausreichender Sicherheitsabstand zu den beobachtenden Polizeikräften einzuhalten
  • Waffenexporte dürfen nur unter Einhaltung strenger Hygienekonzepte durchgeführt werden, um Todesfälle durch Infektionen zu vermeiden

.... to be continued...


Yippiee - schon wieder ein Volltreffer im Prognosen-Bingo

(16.4.)

Habe ich schon vor einigen Wochen beim Abendessen im trauten Familienkreis als Nostradamus-Reinkarnation das Bevorstehen des Handels mit Negativ-Bescheinigungen angesichts der v.a. von Israel vorgeführten "Lockerungs"-Politik prophezeit, offenbart sich dieser jetzt schon als bereits blühendes kriminelles Gewerbe. 

Die zuständigen Stellen inkl. Bundesregierung äußern sich überrascht, bzw.: nicht.

https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/anzeige-gefaelschte-impfpaesse-101.html 


Ab Montag 19.4. Unterricht in Präsenz nur mit COVID-19-Schnelltest

"Die Landeshauptstadt Mainz informierte heute vor dem Hintergrund der pandemischen Lage mit einem stark steigenden Inzidenzwert an der Grenze zu 200 / über 200 über weitere Schritte zum Schutz vor Coronavirus-Infektionen in Mainz. Um die hohen Infektionszahlen einzudämmen, erlässt die Stadt Mainz eine neue Allgemeinverfügung, die am morgigen Freitag per Amtsblatt veröffentlicht wird - dabei erlangen folgende Regelungen mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am Montag, 19. April 2021, 0.00 Uhr, Gültigkeit:

[...]

- Es wird eine Testpflicht vor einem Friseurbesuch festgelegt, dies gilt auch vorab für Fahrschulen und den außerschulischen Musikunterricht.

(Pressemitteilung der Stadt Mainz, Fr., 15.4., 15:39)

(Anm. O.R.: ...und wieder mal nix betr. Betrieben, Großraumbüros etc. Dafür gegen alle Erkenntnisse weiterhin Ausgangssperre und Sport im Freien nur noch allein...)

 

Konsolidierte Fassung der 19. CoBeLVO (update 10.4.)

§1 (9) definiert die Testpflicht und deren Entfall für symptomfreie, vollständig geimpfte Personen

Letzterer ist allerdings für uns eher zu vernachlässigen, da wohl noch bei keinem von uns die Zweitimpfung 14 Tage oder mehr zurückliegt.

§ 14 (6) (betr. Musikunterricht) ist unverändert, wird aber durch die Stadtverordnung aufgehoben.

 

Aktuell ist die Maßnahme der Stadt Mainz bis Freitag, 25.4., befristet.

Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass es "gerade mal eine Woche" zu überstehen gilt.

Das Infektionsgeschehen bildet sich ja bekanntlich erst mit ca. zwei Wochen Latenz ab, so dass man bis 25. noch gar nicht wird erkennen können, ob die Maßnahme gegriffen hat.

 

Ich gehe eher davon aus, dass die Entwicklung der Änderung des Infektionsschutzgesetzes abgewartet wird.

Dies ist nicht nur für mich das eigentliche Reizthema; schaut mal exemplarisch hier rein:

Spiegel - die tageszeitung - Tagesschau

 

 

Wie sieht das in der Praxis aus?

Keine Ahnung, wie (bzw. ob) Durchführung und Dokumentation geplant sind.

Ich gehe nicht davon aus, dass Betrieben wie dem meinen nun bspw. die Schnelltests, die für die jetzt geschlossenen Schulen vorgesehen waren, bereitgestellt werden... ;-)

Ich freue mich über jeden von Euch, der/die seinen/ihren wöchentlichen kostenlosen Schnelltest als "Eintrittskarte" für den Gitarrenunterricht verwendet.

Hier findet Ihr eine Übersicht über die Mainzer Teststellen, teilweise mit Beschreibung der Konditionen.

 

Ich hoffe, am Freitagabend weiß man mehr...

 

 


Frederick revisited

Schon vor ca. einem Jahr habe ich dieses Kinderbuch von Leo Lionni hier verlinkt.

Weit mehr noch als zu Beginn der Pandemie wird mir, angesichts der Beobachtung, welchen Einfluss die "Corona-Bedingungen" auf meine Kinder und, in täglichen Gesprächen mit den Schüler*innen, auf uns alle haben, und wie treffend und intuitiv erfassbar hier meine Rolle als Gitarrenlehrer umschrieben wird. 

Angesichts des uns alle belastenden regierungsseitigen Bullshittings, das gerade in den letzten Wochen geradezu fantastisch eskaliert, rührt mich die Kindergeschichte zu Tränen.



Osterferien-Ende

Nach recht erholsamer Auszeit von so ziemlich allem freue ich mich auf das Wiedersehen und gemeinsame Musizieren mit Euch!


Jetzt "Querdenker" werden... ;-)

Man kann es sich nicht nur selbst ausmalen, es gibt auch bereits eine Studie zur Verbreitung von Corona durch Querdenker-Demos.

Aufschlussreich auch die Beiträge von

Wer es noch nicht bemerkt hat, dem sollte hierbei nun klar werden, welche massive gesellschaftliche Spaltung das Virus bzw. der inkompetente, inkonsequente, da primär an Interessen der Großkonzerne bzw. der Wahlkämpfe orientierte Umgang damit (Extra 3; WDR (1) (2)) hervorgerufen hat.

 

Olli-Weltprobleme-Löser empfiehlt:

Aufnahme der Personaldaten aller Demonstrant*innen und Einpflegung in eine Blacklist bei anstehender Triage.

 


Alarmstufe rot in Mainz beeinträchtigt nicht den Gitarrenunterricht in Präsenz

30.03.2021

"Pressemeldung: Inzidenz in Mainz übersteigt seit Sonntag Grenzwert von 100 – Stadt Mainz verschärft Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Coronavirus-Infektionen spürbar"
 

Die aktuell geltenden Verfügungen könnt Ihr hier einsehen, betreffen aber nicht den 1:1-Instrumentalunterricht , der zum Glück weiterhin stattfinden kann.


Osterferien

Die gesetzlichen Schulferien dauern bis einschließlich
Di., 6.4.

Bis dahin findet bei mir kein Unterricht statt.

Euch allen gute Erholung unter - und von - schwierigen Bedingungen...


22.3. Präsenzunterricht weiterhin erlaubt!

 Diese Verordnung tritt am 22. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 11. April 2021 außer Kraft

§14, (6) Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson und einer Musikschülerin oder eines Musikschülers in Präsenzform zulässig.



16.3. - keine neuen Einschränkungen für "gitarre-mainz"

In planmäßiger Reaktion auf den über 50 gestiegenen Corona-Inzidenzwert hat die Stadt Mainz eine ab 16.3. geltende neue Allgemeinverfügung erlassen.

Einschränkungen für den außerschulischen Bildungsbetrieb meines Gitarrenunterrichts sind darin nicht enthalten.

Ansonsten gilt weiterhin die 17. CoBeLVO, die den Instrumentalunterricht in Präsenz mit den bekannten Einschränkungen ausdrücklich erlaubt.


Upgrade in der "Kunden-Hardware" ab 10.3.

Ab sofort spielen meine E-Gitarren-Schüler*innen über das "POD Go", ein Edelteil der Fa. Line6 mit nahezu unbegrenzten und recht intuitiv zu handlenden Programmiermöglichkeiten.

Mit der nicht unerheblichen Investition möchte ich meine langjährig gehegte Vision verwirklichen, dass Ihr im Unterricht Eure eigenen, auf Euer Instrument, Eure Spielweise und Eure musikalischen Vorlieben / konkrete Titel abgestimmten Soundbänke verwendet und ggf. selbst editiert.

Bei einem elektrischen Instrument gehört halt zumindest rudimentäre Kenntnis der elektronischen Hardware dazu, und im Online-Unterricht der letzten Monate habe ich festgestellt, dass nahezu alle Schüler*innen sich mit den werksseitigen Presets ihrer Geräte allzuschnell zufriedengeben.

Zur effizienten Vorbereitung stelle ich Euch hier die Bedienungsanleitung zur Verfügung.

Ich freue mich darauf, wie alles, was wir in den Gitarrenstunden machen, künftig dann nur noch besser klingen wird!


Kaiser-Wilhelm-Ring 8 in der AZ (22.2.)

In der Folge 110 der Reihe "Stadtspaziergänge" widmet sich M. Bermeitinger dem Kaiser-Wilhelm-Ring und auch besonders dem Haus, in dem "gitarre-mainz" stattfindet.

Wer kein AZ-plus-Abo hat, kann sich mal in meiner dropbox unschauen.


Die Auslegungshilfe gibt tabellarisch Übersicht, wer was wie darf.
Unser Gitarrenunterricht ist in Präsenz und unter Einhaltung des Hygienekonzeptes erlaubt. Das Hygienekonzept ist in unserem Eingangsbereich einzusehen.



Neue Preise ab 1.5.2021

Nach drei Jahren Preisstabilität wird das Honorar für meinen Gitarrenunterricht zum 1. Mai 2021 der allgemeinen Teuerung angepasst.

Preisliste und Erläuterungen zum Gebührenkonzept findet Ihr hier.


"Corona-Archiv"

Interessierte können hier meinen "Blog" durch die bisherige Pandemie nachlesen.